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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2003 - 12 A 11467/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,18446
OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2003 - 12 A 11467/03.OVG (https://dejure.org/2003,18446)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.2003 - 12 A 11467/03.OVG (https://dejure.org/2003,18446)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 2003 - 12 A 11467/03.OVG (https://dejure.org/2003,18446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Blindenhilfe; Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch

  • Judicialis

    BSHG § 67; ; BSHG § 67 Abs. 1; ; BSHG § 67 Abs. 2; ; BSHG § 67 Abs. 3; ; BSHG § 97; ; BSHG § 97 Abs. 1; ; BSHG § 97 Abs. 1 S. 1; ; BSHG § 97 Abs. 2 S. 1; ; BSHG § 97 Abs. 3; ; BSHG... § 97 Abs. 5; ; BSHG § 103; ; BSHG § 103 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2003 - 12 A 11467/03
    Nach der amtlichen Begründung (vgl. BT-Drucks. 12/4401 S. 77) - die Regelung ist durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 953) in das BSHG aufgenommen worden - wird durch § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG vor allem ein Schutz der Anstaltsorte durch eine weitgehende unmittelbare Zuordnung von örtlichen Zuständigkeiten beabsichtigt.
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 41.86

    Säumigkeit des Leistungsträgers - Zuständigkeit für Vorleistung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2003 - 12 A 11467/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. September 1991, FEVS 42, 224, 226f.]), der der Senat folgt, ist selbst bei Säumigkeit des zur Vorleistung verpflichteten Leistungsträgers der andere Leistungsträger nicht berechtigt, freiwillig in Vorleistung zu treten.
  • LSG Hamburg, 18.12.2014 - L 4 SO 29/13

    Erstattungsverfahren als Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis; Begriff des

    Mit Rücksicht auf den Sinn des § 97 Abs. 4 SGB XII, die Zuständigkeit zweier Leistungsträger zu vermeiden (vgl. BT-Drucks 15/1514, S 67 zu § 92), und vor dem Hintergrund, dass § 98 Abs. 2 SGB XII den Träger des Einrichtungsort vor überproportionalen Belastungen durch Leistungen an Zuzügler schützen will, ist jedoch eine analoge Anwendung des § 98 Abs. 2 SGB XII auf Leistungen des Lebensunterhalts während stationärer Maßnahmen angezeigt (ebenso Steimer, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 98 Rn. 55 ff.; Schoch, in: LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 98 Rn. 30; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2003 - 12 A 11467/03; offen gelassen von BSG, Urteil vom 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R).
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